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Verbotene Namen in Deutschland

Werdende Eltern sollten um die Verantwortung wissen, die mit der Namenswahl einhergeht. Das Kind wird den Namen ein Leben lang tragen, sodass dieser einen wesentlichen Teil der individuellen Identifikation sowie der Außenwirkung ausmacht. Dass immer wieder auch von verbotenen Namen in Deutschland die Rede ist, kann für Verunsicherung sorgen. Hier erfahren Interessierte viel Wissenswertes und können sich mit dem deutschen Namensrecht vertraut machen.

So funktioniert die Namenswahl durch die Eltern

Werdende Eltern genießen bei der Wahl des Vornamens für ihren Nachwuchs in Deutschland viele Freiheiten. Sie können selbst festlegen, wie das Kind heißen soll. Das Namensrecht sieht keine ausdrücklichen Regeln vor, sodass es auch keine verbotenen Namen im eigentlichen Sinne gibt. Nichtsdestotrotz kann es vorkommen, dass das Standesamt als zuständige Behörde einen Namenswunsch im Einzelfall ablehnt. Das ist allerdings die große Ausnahme und betrifft nur wenige Fälle.

Typische Gründe für das Verbot bestimmter Vornamen in Deutschland

Obwohl Eltern grundsätzlich frei sind, was die Namenswahl für ihren Nachwuchs betrifft, dürfen sie doch nicht jeden beliebigen Vornamen wählen. Daher ist vielfach auch von verbotenen Namen in Deutschland die Rede. Typischerweise begründen die folgenden Sachverhalte ein Verbot eines bestimmten Namens:

  • Gefährdung des Kindeswohls durch den Namen
  • keine Erkennbarkeit des Namens als Vorname

Checkliste: Diese Vornamen wurden in Deutschland beispielsweise bereits verboten

In Deutschland gibt es keine Liste mit zulässigen Vornamen. Auch eine Liste mit verbotenen Namen existiert nicht. Es liegt grundsätzlich im Ermessen des jeweiligen Standesamtes, ob es einen gewählten Vornamen erlaubt oder nicht. Bei klassischen Vornamen steht dies außer Frage. Eltern, die eine außergewöhnliche Namenswahl bevorzugen, sollten sich dahingegen gut informieren. So kann es unter anderem auch hilfreich sein, zu recherchieren, welche Vornamen bereits verboten wurden. Die folgende Liste liefert daher ein paar Beispiele:

  • Pfefferminze
  • Borussia
  • Prinzessin
  • Lord
  • Gott
  • Satan

5 Tipps für die richtige Namenswahl

Dass man als werdende Mutter beziehungsweise werdender Vater bei der Namenswahl mit Bedacht vorgehen sollte, steht außer Frage. Der Vorname prägt das gesamte Leben des Kindes und sollte auch zu einem Erwachsenen passen, denn der Nachwuchs bleibt schließlich nicht immer Kind, sondern wächst heran. Zudem muss man wissen, dass das Standesamt nicht automatisch jeden Vornamen akzeptiert. Die folgenden Tipps können die Namenswahl unterstützen:

  • Fragen Sie sich immer, ob der gewählte Vorname für Spott und Häme sorgen oder negative Assoziationen hervorrufen könnte!
  • Denken Sie daran, dass Ihr Nachwuchs als Erwachsener ernst genommen werden will und daher keinen lächerlichen Namen tragen sollte!
  • Suchen Sie bei einer außergewöhnlichen Namenswahl bereits vorab den Kontakt zum zuständigen Standesamt!
  • Lassen Sie gegebenenfalls ein Namensgutachten anfertigen!
  • Beachten Sie, dass sich die Maßgaben der Standesämter im Laufe der Zeit ändern können!

FAQs

Was passiert, wenn das Standesamt den gewählten Namen ablehnt?

Eltern müssen bei der Anmeldung ihres Kindes beim Standesamt auch stets den gewünschten Vornamen angeben. In der Regel gibt es dabei keine Probleme, doch in einigen Fällen kann es vorkommen, dass das Standesamt die Namenswahl ablehnt. Die Eltern werden dann dazu angehalten, ihrem Kind einen anderen Namen zu geben.

Wohin kann man sich wenden, wenn das Standesamt den gewünschten Vornamen für das Kind nicht akzeptiert?

Werdende Eltern befassen sich in der Regel intensiv mit der Namenswahl und möchten auch nach einer Ablehnung durch das Standesamt an dieser festhalten. Grundsätzlich sollten sie das Gespräch suchen, denn es gibt keine feste Liste mit verbotenen Namen in Deutschland. Die Standesämter sind hier mehr oder weniger flexibel. Gegebenenfalls kann man sich an die Gesellschaft für deutsche Sprache wenden und dort ein Namensgutachten erstellen lassen. Kommt dieses zu dem Schluss, dass der Name dem Kind zugemutet werden kann, hat man gute Chancen beim Standesamt.

Wie kann man seinen Namen ändern lassen?

Erwachsene, die unter ihrem Vornamen leiden, können eine Namensänderung anstreben. Dazu ist allerdings ein wichtiger Grund erforderlich, denn das deutsche Namensrecht sieht keine beliebige Namensänderung vor. Wer aber glaubhaft machen kann, dass er unter seinem Namen leidet, kann den Namen ändern lassen, auch wenn es sich um keinen grundsätzlich verbotenen Namen in Deutschland handelt.